Versicherungsvertreter
In Deutschland sind Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) meistens selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB. Die selbstständigen Versicherungsvertreter sind durch einen Agenturvertrag an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
In diesem Agenturvertrag sind grundlegende Dinge geregelt, wie zum Beispiel:
- Ausschließlichkeit:
Einfirmenvertreter verpflichten sich, nur die Produkte einer Versicherungsgesellschaft anzubieten. - Tätigkeitsgebiet:
Bestandszuordnung mit gleichzeitigem Bestands- und/oder Gebietsschutz - Ausstattungsvorgaben der Gesellschaft an die zu errichtende Geschäftsstelle
- Haftungsübernahmen
- Umsatzvorgaben (bekannt unter der Bezeichnung Zielvorgaben)
- Provisonsvereinbarungen:
Abschlussprovisionen
Bestandsprovision oder Folgeprovisionen
Bonifikationen
Wettbewerbe
Kostenzuschüsse für anfallende Bürokosten und Werbemittel
Die Kernaufgabe des Versicherungsvertreters ist der Aufbau von Kundenbeziehungen und vor allem der Ausbau von Kundenbeziehungen. Das bedeutet, dass möglichst viele neue Versicherungskunden gewonnen werden müssen.
Entsprechend der Versicherungsvermittlungsverordnung (umgangssprachlich EU-Vermittlerrichtlinie) sind Versicherungsvertreter seit dem 22.Mai 2007 verpflichtet,
- eine Mindestqualifikation nachzuweisen
- eine Erlaubnis entsprechend §34d GewO zu haben
- sich im Vermittlerregister zu registrieren
- den Nachweis über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu führen.
Auch müssen die Beratungsgespräche in einem Beratungsprotokoll dokumentiert werden.
Anmerkung:
Der Markt der privaten Krankenversicherung ist sehr vielfältig und äußerst schwierig zu überblicken. Da Einfirmenvertreter nur die Produkte einer Krankenversicherungsgesellschaft anbieten können, macht es durchaus Sinn sich mit einem Versicherungsmakler einen Marktüberblick über den Bereich private Krankenversicherung zu verschaffen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsvertreter & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Schadenquote
- Subsidiarität
- Betriebskennzahlen
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Wehrpflicht
- Sanatorium
- Ambulante Ergänzungsversicherung
- Vertreter
- Widerrufsrecht
- private Zusatzkrankenversicherung
Stand: 16.03.2010
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