Versicherungsvertreter




Versicherungsvertreter

In Deutschland sind Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) meistens selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB. Die selbstständigen Versicherungsvertreter sind durch einen Agenturvertrag an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.

In diesem Agenturvertrag sind grundlegende Dinge geregelt, wie zum Beispiel:

Die Kernaufgabe des Versicherungsvertreters ist der Aufbau von Kundenbeziehungen und vor allem der Ausbau von Kundenbeziehungen. Das bedeutet, dass möglichst viele neue Versicherungskunden gewonnen werden müssen.

Entsprechend der Versicherungsvermittlungsverordnung (umgangssprachlich EU-Vermittlerrichtlinie) sind Versicherungsvertreter seit dem 22.Mai 2007 verpflichtet,

Auch müssen die Beratungsgespräche in einem Beratungsprotokoll dokumentiert werden.

Anmerkung:

Der Markt der privaten Krankenversicherung ist sehr vielfältig und äußerst schwierig zu überblicken. Da Einfirmenvertreter nur die Produkte einer Krankenversicherungsgesellschaft anbieten können, macht es durchaus Sinn sich mit einem Versicherungsmakler einen Marktüberblick über den Bereich private Krankenversicherung zu verschaffen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsvertreter & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 16.03.2010
© versicherungguenstig.com

VersicherungsvertreterVersicherungsvertreter