Vertragsbeginn formeller Beginn
Der formelle Beginn oder Vertragsbeginn eines Versicherungsvertrages ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns kommt also der Versicherungsvertrag im rechtlichen Sinne durch Antrag und Antragsannahme zustande.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Formeller Beginn.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Anrechnungsbetrag
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Subsidiarität
- Dynamik
- Rückdeckungsversicherungen
- Abschlusskosten Krankenversicherung
- Beitrag
- Stationäre Zusatzversicherung
- Sparanteil
- Zusatzkrankenversicherung
Stand: 14.05.2008
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