Vertragsbeginn formeller Beginn

Vertragsbeginn formeller Beginn

Der formelle Beginn oder Vertragsbeginn eines Versicherungsvertrages ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns kommt also der Versicherungsvertrag im rechtlichen Sinne durch Antrag und Antragsannahme zustande.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Formeller Beginn.

Stichwortverzeichnis

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Stand: 14.05.2008
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