Versicherungssteuer
Beiträge zu Schadens- und Unfallversicherungen unterliegen der Versicherungsteuer, wobei der Versicherungssteuer-Satz seit dem 1.1.2007 19 Prozent beträgt .
Die beiträge zu Lebens- und Krankenversicherungen sind aufgrund der besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungsteuer ausgenommen. Dies gilt auch für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Hier ein kurzer Überblick über die aktuellen Steuersätze:
- Allgemeiner Versicherungsteuersatz 19,00 Prozent
- Krankenversicherung / Lebensversicherung / Rentenversicherung 0,00 Prozent
- Unfallversicherung mit Rückgewähr 3,80 Prozent
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung mit Feuer (Feuer-Risikoanteil 25 Prozent) 17,75 Prozent
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung ohne Feuer 19,00 Prozent
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung nur Feuer 14,00 Prozent
- Feuerversicherung 14,00 Prozent
- Hausratversicherung mit Feuer ( Feuer-Risikoanteil : 20 Prozent) 18,00 Prozent
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 14,00 Prozent
Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungsteuer & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Generationenvertrag
- Technischer Beginn
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Unfall
- Abschlussprovision
- Obliegenheiten Beispiele
- Sterbegeldversicherung
- Vermittler
- Deckungskapital
- Versicherungsfachmann
Stand: 30.07.2010
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