Widerrufsrecht




Widerrufsrecht

Für alle Versicherungsverträge, die seit dem 1.1.1991 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt gilt ein Widerrufsrecht.

Dieses Widerrufsrecht begründet sich im § 8 IV VVG und gilt mit folgenden Ausnahmen:

Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für die privaten Krankenversicherung.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Widerrufsrecht.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 18.03.2010
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