Widerrufsrecht
Für alle Versicherungsverträge, die seit dem 1.1.1991 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt gilt ein Widerrufsrecht.
Dieses Widerrufsrecht begründet sich im § 8 IV VVG und gilt mit folgenden Ausnahmen:
- Der Versicherungsnehmer ist Vollkaufmann
- oder der Versicherer sagt sofortigen Versicherungsschutz zu.
Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für die privaten Krankenversicherung.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Widerrufsrecht.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Sanatoriumsbehandlung
- Private Rentenversicherung
- Versicherungsfall
- Standardversicherung für Rentner
- Erstprämie
- Betriebskrankenkasse
- Abtretung
- Sozialversicherungsabkommen
- Rentenversicherung
- Unterhaltssicherung
Stand: 25.07.2008
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